Kinder der besonderen Volksschule der Stiftung Rossfeld

«Gemeinsam für körperliche, motorische und persönliche Entwicklung zu einem selbstbestimmten Leben.»

Klientin und Mitarbeiterin der Stiftung Rossfeld

«Die Stiftung Rossfeld ist Lebens-, Arbeits- und Begegnungsort. Wir leben Teilhabe und Selbstbestimmung.»

Mehr erfahren
65 Jahre Stiftung Rossfeld - feiern Sie mit uns!

65 Jahre Stiftung Rossfeld - feiern Sie mit uns!

Mehr erfahren

Umsetzung des neuen Behindertenleistungsgesetzes (BLG)

Über die eigene Lebensgestaltung entscheiden

Seit 1. Januar 2024 gilt im Kanton Bern das Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG). Es bewirkt einen wichtigen und sinnvollen Systemwechsel. Neu stehen der Mensch und seine Bedürfnisse im Mittelpunkt der Finanzierung. Bis Ende 2027 werden alle Institutionen im Kanton schrittweise in das neue System überführt. 

Neues Behindertenleistungsgesetz

Das ändert sich

Mit dem neuen Gesetz (BLG) erhalten erwachsene Klient:innen mehr Wahlfreiheit und Selbstverantwortung bei der Verwendung der ihnen zustehenden Gelder. Der Kanton bezahlt die Mittel nicht mehr an die Institutionen (Objektfinanzierung), sondern direkt an die Betroffenen (Subjektfinanzierung). Sie können selbst entscheiden oder mitentscheiden, wo und wie sie leben möchten und wer sie unterstützt. Das ist ganz im Sinne der UNO-Behindertenrechtskonvention.

Impressionen Stiftung Rossfeld
Impressionen Stiftung Rossfeld

Umstellung Stiftung Rossfeld

Das ist geplant

Wir nutzen die mit dem Wechsel verbundenen Chancen und bereiten uns auf die Umstellung vor.

  • Die Umstellung der Finanzierung erfolgt in der Stiftung Rossfeld voraussichtlich von Juli bis Dezember 2026.
  • Dann wird mit allen Bewohnenden individuell ermittelt, welche Unterstützung im Alltag benötigt wird.
  • In einem Gespräch mit einer Fachperson der Institution bringen die Bewohnenden ihre Sichtweise ein und der Unterstützungsbedarf wird gemeinsam im individuellen Hilfeplan (IHP) festgehalten.
  • Der Bedarf wird anschliessend vom Kanton geprüft und in eine Leistungsgutsprache umgerechnet. Diese wird unseren Klient:innen direkt gut geschrieben (persönliches Budget).
  • Unsere Klient:innen erhalten damit mehr Wahlfreiheit und Selbstverantwortung bei der Verwendung ihnen zustehender Mittel.
  • Über die Änderungen im Rossfeld werden wir unsere Bewohner:innen und ihre Bezugspersonen rechtzeitig informieren. 

Weiterführende Informationen zum BLG

Gut informiert

Wir werden rechtzeitig mit den Bewohner:innen und ihren Bezugspersonen Kontakt aufnehmen und sie über die Änderungen informieren. 

Fragen zur Systemumstellung im Rossfeld

Sie haben Fragen oder möchten mehr erfahren?

Kontaktieren Sie uns

Impressionen aus dem Rossfeld

Entdecken Sie die Stiftung Rossfeld

Ihre Spende hilft!

Unterstützen Sie unsere Spendenprojekte.

Jetzt spenden!